BAG, Urt. v. 23.08.2018 – 2 AZR 133/18 (Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Löschung von Videoaufnahmen)

Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zu Lasten des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung arbeitsrechtlich möglich ist.

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BAG, Urt. v. 25.04.2018 – 2 AZR 6/18 (Außerordentliche Kündigung wegen hoher Entgeltfortzahlungskosten)

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 S. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann – vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall – vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, dass der Arbeitgeber für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss.

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BAG, Urt. v. 25.04.2018 – 2 AZR 611/17 (Verdachtskündigung – Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts und Anhörung)

Für die volle richterliche Überzeugungsbildung bei einer Verdachtskündigung genügt es, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen.

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LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.03.2018 – 3 Sa 398/17 (Frist zur Anhörung vor Ausspruch einer fristlosen Verdachtskündigung)

Ein Zeitraum von weniger als zwei Arbeitstagen zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist in der Regel unangemessen kurz. Das gilt umso mehr, wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, dass sich der Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlich vertreten lässt und der Arbeitnehmer zudem arbeitsunfähig krank ist.

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LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.02.2018 – 4 Sa 773/17 (Durchsuchung des Spinds eines Kollegen zur Entnahme von Arbeitsmaterial rechtfertigt keine Kündigung)

Die Durchsuchung des Spindes eines Arbeitskollegen, ohne daraus in dessen Eigentum stehende Gegenstände zu entwenden, rechtfertigt nicht den Ausspruch einer außerordentlichen Tat- oder Verdachtskündigung.

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BAG, Urt. v. 25.01.2018 – 2 AZR 382/17 (Kündigung nach Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit)

Die Verletzung einer tarif- oder einzelvertraglich geregelten Nebenpflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, ist „an sich“ geeignet, einen wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Sie kann daher ggf. eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

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BAG, Urt. v. 27.07.2017 – 2 AZR 681/16 (Überwachung mittels Keylogger – Verwertungsverbot)

Der Einsatz eines die Tastatureingaben des Arbeitnehmers protokollierenden Programms zur heimlichen umfassenden Überwachung seiner Aktivität nebst automatisierter Fertigung von Screenshots („Keylogger“) bedarf erheblicher rechtfertigender Umstände.

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BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 2 AZR 597/16 (Zulässigkeit der Überwachung durch einen Detektiv bei Pflichtverletzungen)

Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 BDSG zulässig sein.

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BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 2 AZR 302/16 (Kündigung wegen sexueller Belästigung)

Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen stellt unabhängig von der sexuellen Motivation einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre dar und kann auch bei langjährig Beschäftigten eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 2 AZR 47/16 (Außerordentliche Kündigung wegen Drohung – Verwertbarkeit bei BEM)

Bedroht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Gleiches gilt für eine ernstliche Selbstmorddrohung, mit der ein Arbeitnehmer Druck auf den Arbeitgeber ausüben möchte, um eigene Interessen oder Forderungen durchzusetzen.

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BAG, Urt. v. 01.06.2017 – 6 AZR 720/15 (Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens – Vereinsrechtliche Fragen)

Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

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LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.05.2017 – 7 Sa 38/17 (Außerordentliche Kündigung wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account)

Die Weiterleitung von E-Mails mit betrieblichen Informationen auf einen privaten E-Mail-Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem neuen konkurrierenden Arbeitgeber stellt eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dar.

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BAG, Urt. v. 15.12.2016 – 2 AZR 431/15 (Druckkündigung nach Androhung einer Arbeitsniederlegung)

Fordert die Belegschaft ernstlich unter Androhung von Nachteilen vom Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers, kann dies unter besonders strengen Voraussetzungen auch dann eine „echte“ Druckkündigung rechtfertigen, wenn es an einer objektiven Rechtfertigung für die Drohung fehlt.

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BAG, Urt. v. 15.12.2016 – 2 AZR 42/16 (Verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags)

Ein Strafantrag gegen den Arbeitgeber kann die Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB verletzen und eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der Vorwurf, durch ein den Arbeitnehmer betreffendes Verhalten des Arbeitgebers sei ein Straftatbestand verletzt worden, völlig haltlos ist. Schuldhaft ist das Verhalten, wenn die Haltlosigkeit des Vorwurfs für ihn erkennbar war.

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Hessisches LAG, Urt. v. 06.12.2016 – 8 Sa 647/16 (Verdachtskündigung: Wann besteht ein Wiedereinstellungsanspruch?)

Nach einer Verdachtskündigung besteht bei einem späteren strafgerichtlichen Freispruch kein Wiedereinstellungsanspruch, wenn der Freispruch lediglich wegen verbliebener Zweifel erfolgt ist.

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BAG, Urt. v. 02.11.2016, 10 AZR 596/15 (Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit)

Nur im absoluten Ausnahmefall kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch in den Betrieb zitieren.

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LAG Hamburg, Urt. v. 02.11.2016 – 5 Sa 19/16 (Kündigung wegen beharrlicher Weigerung, Minusstunden abzubauen)

Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, Minusstunden abzubauen, die das zulässige Maß überschreiten, kann eine außerordentliche fristlose Kündigung (auch) eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Abmahnungen vorliegen, die Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen rügen.

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BAG, Urt. v. 20.10.2016, 6 AZR 471/15 (Fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen Drogenkonsums in der Freizeit)

Gefährdet ein Berufskraftfahrer seine Fahrtüchtigkeit durch die Einnahme von „harten Drogen“ in seiner Freizeit, stellt dies auch ohne eine konkret nachweisbar erhöhte Gefahr im Straßenverkehr einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Den Berufskraftfahrer trifft eine Mitteilungspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber für den Fall, dass ein positiver Drogentest Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet. Auch die Verletzung dieser Mitteilungspflicht kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

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BAG, Urt. v. 19.07.2016, 2 AZR 637/15 (Voraussetzungen einer „echten Druckkündigung“ – Erforderlichkeit einer Mediation)

Vor Ausspruch einer „echten Druckkündigung“ ist die Durchführung eines Mediationsverfahrens nur dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber aufgrund der im Kündigungszeitpunkt bekannten Umstände von einer Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme der Konfliktparteien an einem Mediationsverfahren ausgehen kann.

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BAG, Urt. v. 12.2.2015 – 6 AZR 845/13 (LAG Rheinland-Pfalz – 2 Sa 490/12) (Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses)

Das BAG führt an, dass auch im Berufsausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG eine außerordentliche Verdachtskündigung grds. zulässig sei, sofern konkrete Verdachtsmomente das für die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstöre und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen habe.

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BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 (Entscheidung nach Aktenlage - Beweisvereitelung bei Kündigung)

Weigert sich ein Arbeitnehmer im Prozess, seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, und wird dem beweispflichtigen Arbeitgeber die Beweisführung dadurch unmöglich, kann das als Beweisvereitelung im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sein,
Als für die Entscheidung nach Lage der Akten i.S.v. § 251a ZPO erforderliche Verhandlung "in einem früheren Termin" zählt auch eine Verhandlung, die bereits vor der Zurückverweisung der Sache stattgefunden hat.

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LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014 - 17 Sa 2200/13 (Außerordentliche Kündigung - Veröffentlichung von Patientenbildern im Internet)

Beruht eine Vertragspflichtverletzung auf einem steuerbaren Verhalten (hier: Veröffentlichung von Patientenbildern im Internet), ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch eine Abmahnung positiv beeinflusst werden kann.

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BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 (Kündigungserklärungsfrist bei außerordentlicher (Verdachts-)Kündigung

Der mit einer Anhörung verbundene Aufschub des Fristbeginns (§ 626 Abs. 2 BGB) entfällt nicht nachträglich, wenn der Arbeitgeber nach ergebnislosem Fristablauf ohne Anhörung kündigt.

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BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 825/12 (Krankheitsbedingte außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung)

Eine krankheitsbedingte Leistungsminderung kann einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB für eine Kündigung darstellen.

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BAG, Urteil vom 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 (Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzzeiterkrankungen)

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB sein, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen und das Arbeitsverhältnis "sinnentleert" ist, weil der Arbeitgeber über das Jahr hinweg erhebliche Entgeltzahlungen ohne Gegenleistung zu erbringen hätte.

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BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 (Tat- und Verdachtskündigung - Verwertungsverbot bei Videoüberwachung - Zufallsfund)

Eine Verdachtskündigung ist auch als ordentliche Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten.

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LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13 (Kündigung wegen Whitleblowing ohne vorherige Abmahnung)

Die Mitteilung von Missständen an einen Richter am Amtsgericht kann in der Regel ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst rechtfertigen, auch wenn der Richter die Staatsanwaltschaft einschaltet und aufgrund dessen gegen den Vorgesetzten strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

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LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.10.2013 - 5 Sa 111/13 (Außerordentliche Kündigung bei beharrlicher Arbeitsverweigerung)

Eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit mit der pauschalen Begründung, er werde zu gering bezahlt, beharrlich verweigert.

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LAG Hessen, Urteil vom 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10 (Datenlöschung als Kündigungsgrund)

Die - vorsätzliche - Löschung von betrieblichen Daten durch einen Arbeitnehmer kann auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

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BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 546/12 (Datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer heimlichen Spind-Durchsuchung?)

Die Erkenntnisse aus einer heimlich durchgeführten Spind-Durchsuchung sind nur dann verwertbar, wenn die Interessenabwägung im Einzelfall ergibt, dass die Durchsuchung zur Aufdeckung einer Straftat unerlässlich und sie auch i.Ü. nicht unverhältnismäßig war, also die schutzwürdigen Interessen des Beschäftigten gegen eine solche Erhebung nicht überwiegen.

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BAG, Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 (Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Gründen)

Im laufenden Verfahre können bei Kündigungsausspruch objektiv vorliegende Umstände ohne vorherige Anhörung des zu Kündigenden nachgeschoben werden, Sinn und Zweck der Anhörung bei der Verdachtskündigung ist es, dem Arbeitnehmer Verteidigungsmöglichkeiten einzuräumen, was nur bis zum Kündigungsausspruch erforderlich ist. Gegen später nachgeschobene Gründe kann sich der Arbeitnehmer im Prozess verteidigen.

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.03.2013 - 5 Sa 106/12 (Arbeitsunfähigkeit - Kündigung wegen genesungswidrigem Verhalten)

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat während seiner Ausfallzeit durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass er die Phase der Arbeitsunfähigkeit möglichst zügig überwindet.

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Hessisches LAG, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 TaBV 261/12 (Abmahnung wegen Teilnahme an Betriebsratssitzung)

Auch im Fall einer Ladung zur Betriebsratssitzung muss das Betriebsratsmitglied erwägen, ob die Teilnahme an der Sitzung so wichtig ist, dass eine Nichtleistung dringender beruflicher Tätigkeiten gerechtfertigt ist i.S.d. § 37 Abs. 2 BetrVG. Im Zweifel hat die Teilnahme an der Betriebsratssitzung den Vorrang.

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BAG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 (Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis)

Beruht eine Arbeitsvertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer sich schon dadurch positiv beeinflussen lässt, dass ihm für den Wiederholungsfall Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses angedroht werden.

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BAG, Urt. v. 24.03.2011 – 2 AZR 282/10 (Kündigung wegen Speicherung von Firmendaten auf privatem Laptop)

Eine unerlaubte Speicherung von Unternehmensdaten auf einer privaten Festplatte ohne Sicherung gegen unbefugten Zugriff kann die Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB verletzen und einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen.

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BAG, Urt. v. 24.02.2011 – 2 AZR 636/09 (Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen)

Verweigert ein Arbeitnehmer die Ausführung einer ihm zugewiesenen Tätigkeit wie beispielsweise das Ein- und Ausräumen alkoholischer Getränke, unter Berufung auf seinen muslimischen Glauben, so scheidet eine verhaltensbedingte Kündigung aus.

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EGMR, Urt. v. 03.02.2011 – Beschwerde-Nr. 18136/02 – Siebenhaar ./. Deutschland (Kündigung kirchlicher Mitarbeiter wegen anderer Religion)

Die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin einer christlichen Kindertagesstätte wegen der Mitgliedschaft in einer anderen Religionsgemeinschaft kann gerechtfertigt sein.

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BAG, Urt. v. 27.01.2011 – 2 AZR 825/09 (Erneute Verdachtskündigung nach Anklageerhebung)

Im zugrunde liegenden Fall sprach der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Verdachtskündigung aus, nachdem gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet wurde, und sich mehrere Kollegen weigerten mit dem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten.

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BAG, Urt. v. 28.10.2010 – 2 AZR 293/09 (Außerdienstliche Straftat als Kündigungsgrund im öffentlichen Dienst)

Der Kläger richtete sich gegen eine ordentliche Kündigung seines öffentlichen Arbeitgebers.

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ArbG Berlin, Urt. v. 28.09.2010 – 1 Ca 5421/10 (Außerordentliche Verdachtskündigung)

In der "Emmely"-Entscheidung des BAG (Urt. v. 10.06.2010 – 2 AZR 541/09) wurde festgestellt, dass das Vertrauen in eine Arbeitnehmerin, die 30 Jahre lang ohne Beanstandung in einem Einkaufsmarkt gearbeitet hatte, und widerrechtlich Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 € eingelöst hatte, nicht vollständig zerstört worden sei.

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ArbG Kiel, Urt. v. 16.09.2010 – Ca 1030d/10 (Abmahnung wegen Vorbereitung einer Betriebsratswahl während der Arbeitszeit)

Eine Arbeitnehmerin hatte während der Arbeitszeit kurzzeitig mit einer Kollegin telefoniert, um die Vorgehensweise bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats abzustimmen.

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BGH, Urt. v. 12.08.2010 – 2 AZR 593/09 (Abmahnung wegen Tragens eines Kopftuches in Kindertagesstätte)

Einer muslimischen Arbeitnehmerin, die in einer kommunalen Kindertagesstätte in Baden-Württemberg als Erzieherin arbeitet, darf das Tragen eines Kopftuches während ihrer Tätigkeit verboten werden.

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BAG, Urt. V. 23.6.2009 - 2 AZR 606/08 (Keine Pflicht zum Personalgespräch)

Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, während seiner Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber Gespräche zu führen, in denen über Vertragsänderungen verhandelt werden soll.

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BAG, Urt. v. 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 (Benennung der konkreten Pflichtverletzung)

In der Abmahnung muss konkret die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Pflichtverletzung aufgeführt sein. Ansonsten sind Abmahnungen kündigungsrechtlich nicht verwertbar.

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BAG, Urt. v. 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 (Fristlose Kündigung wegen angekündigter Krankheit)

An sich ist eine angekündigte Erkrankung für einen späteren Zeitpunkt als Grund für eine fristlose Kündigung geeignet.

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LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 4.3.2009 - 3 Sa 410/08 (Sexuelle Belästigung)

Auch in Fällen sexueller Belästigung hat vor einer außerordentlichen Kündigung eine Einzelfallabwägung stattzufinden.

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LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.2.2009 - 7 Sa 2017/08 (Eigentums- und Vermögensdelikte des Arbeitnehmers - hier: Pfandbon)

Eigentums- und Vermögensdelikte sind, auch wenn es sich um geringwertige Sachen handelt, als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung geeignet.

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BAG, Urt. v. 19.2.2009 - 2 AZR 603/07 (Formunwirksame Abmahnung)

Auch eine formell unwirksame Abmahnung kann die regelmäßig vor Ausspruch er Kündigung erforderliche Warnung darstellen.

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BAG, Urt. v. 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 (Abmahnung wegen Minderleistung)

Eine Abmahnung darf nicht nur pauschale Vorwürfe enthalten, sondern muss ein Fehlverhalten konkret bezeichnen.

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BAG, Urt. v. 27.11.2008 - 2 AZR 98/07 (Voraussetzungen einer Verdachtskündigung)

Geeignet, eine Verdachtskündigung zu rechtfertigen sind etwa der Verdacht einer strafbaren Handlung mit Bezug zum Arbeitsverhältnis oder eine erhebliche Vertragsverletzung.

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BAG, Urt. v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 (Durchschlagen von Pflichtverletzungen)

1. Sachverhalt: Der Kläger war leitender Angestellter und wurde später zum GmbH-Geschäftsführer eines anderen Konzernunternehmens berufen.

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BAG, Urt. v. 18.9.2008 - 2 AZR 827/06 (wegen Nebentätigkeit)

Durch die übernahme von Nebentätigkeiten ist die Integrität des Amtsträgers (der Arbeitnehmer war technischer Angestellter beim Finanzbauamt) und damit auch des öffentliches Arbeitgebers in Frage gestellt.

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BAG, Urt. v. 18.9.2008 - 2 AZR 1039/06 (Tätliche Auseinandersetzung zwischen Kollegen)

Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen können einen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 BGB darstellen.

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SAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - (Anhörung bei Verdachtskündigung)

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden.

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BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - (Iow performer)

Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet.

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BAG 13.12.2007 - 2 AZR537/06, (Diebstahl einer Sache von geringem Wert - Kenntniserlangung des Arbeitgebers von einer Straftat unter Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates oder gegen eine Betriebsvereinbarung)

Ordnungsgemäß in den Prozess eingeführten Sachvortrag muss das entscheidende Gericht berücksichtigen.

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BAG, Urt. v. 27.4.2006 - 2 AZR 415/05, NZA 2006,1033

An sich vorliegender wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung wegen unzulässiger freihändiger Veräußerung eines ausgesonderten Gerätes an einen Mitarbeiter.

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BAG, Urt v. 27.4.2006 - 2 AZR 386/05, NZA 2006,977

Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann.

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BAG, Urt. v. 2.3.2006 - 2 AZR 53/05, NZA-RR 2006, 636

Geht der Arbeitnehmer Freizeitaktivitäten nach, die mit seiner Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind, kann darin ein pflichtwidriger, zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Verstoß gegen die vertraglichen Rücksichtnahmepflichten liegen.

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BAG, Urt. v. 2.3.2006 - 2 AZR 46/05, NZA 2006,1211

Nur wenn die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nach Erteilung der Zustimmung durch das Integrationsamt bereits abgelaufen ist, will § 91 Abs. 5 SGB EX dem Umstand Rechnung tragen, dass es dem Arbeitgeber regelmäßig nicht möglich ist, bis zum Ablauf der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen.

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BAG, Urt. v. 12.1.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980

Mit der unerlaubten Installation einer Anonymisierungssoftware auf einem dienstlichen Rechner verletzt der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich.

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BAG, Urt. v. 12.1.2006 - 2 AZR 21/05, NZA 2006, 917

Es spricht keine Vermutung oder gar Lebenserfahrung dafür, dass ein Arbeitnehmer, dessen Name im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung erwähnt wird, diese Stellungnahmen bzw. Veröffentlichungen veranlasst oder auch nur gebilligt hat.

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