BAG, Urt. v. 23.02.2017 – 6 AZR 665/15 (Insolvenzkündigung eines Geschäftsführers vor Dienstantritt)

Wird in der Insolvenz eine Kündigung vor Dienstantritt erklärt, findet § 113 InsO Anwendung. Die Kündigungsfrist beginnt sodann mit dem Zugang der Kündigung und nicht erst mit Dienstantritt.

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BAG, Urt. v. 22.10.2015 – 6 AZR 538/14 (LAG Sachsen – 8 Sa 39/14) (Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen)

Lohnzahlungen des Arbeitgebers nicht nach § 131 InsO anfechtbar, wenn sie über das Geschäftskonto des Arbeitgebers abgewickelt werden, sofern das Entgelt während des gesamten Arbeitsverhältnisses über dieses Konto abgewickelt worden sei.

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BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 192/13 (Insolvenzanfechtung rückständiger Vergütung)

Lohnzahlungen, die binnen 30 Tagen nach Fälligkeit bewirkt werden, genießen das Bargeschäftsprivileg, es gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung.

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BAG, Urteil vom 27.03.2014 - 6 AZR 204/12 (Insolvenzrechtliche Einordnung rückständiger Entgeltansprüche eines Arbeitnehmer-Gesellschafters)

Macht ein Arbeitnehmer, der gleichzeitig Gesellschafter der Arbeitgebergesellschaft ist, Entgeltansprüche zunächst nicht geltend, sind diese im Fall der Insolvenz wie Gesellschafterdarlehen nur nachrangig zu befriedigen.

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BAG, Urteil vom 27.02.2014 - 6 AZR 301/12 (Kündigung durch den Insolvenzverwalter bei Elternzeit)

Die Ausübung des Kündigungsrechts durch den Insolvenzverwalter nach § 113 Abs. 2 InsO unterliegt als gesetzliche Kündigungsfrist keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB.

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BAG, Urteil vom 29.01.2014 - 6 AZR 345/12 (Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen)

Eine Vorsatzanfechtung von Lohnzahlungen gem. §§ 142, 133 Abs.1 InsO scheitert an der fehlenden Gläubigerbenachteiligungsabsicht, wenn sich der Wille des Arbeitgebers darauf beschränkt, eine gleichwertige Gegenleistung für die zur Unternehmensfortführung nötige Arbeitsleistung zu erbringen.

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BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 (Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur im Insolvenzverfahren)

Die durch § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 InsO eröffnete Möglichkeit, über einen Interessenausgleich mit Namensliste eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, indem Altersgruppen gebildet werden, verletzt nicht das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung.

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BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 6 AZR 979/11 (Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe)

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt eine Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO, dass im Kündigungsschutzverfahren der Schuldner und nicht der Insolvenzverwalter passiv legitimiert ist.

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BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 6 AZR 159/12 (Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch Schwesterunternehmen)

Lohnzahlungen, die ein Unternehmen auf Weisung eines insolventen Schwesterunternehmens an dessen Arbeitnehmer leistet, sind in der Regel gem. § 131 InsO anfechtbar, denn es handelt sich hierbei um einen Fall der inkongruenten Deckung.

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BAG, Urteil vom 24.10.2013 - 6 AZR 466/12 (Insolvenzanfechtung - Keine Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen)

Tarifliche Ausschlussfristen sind auf den Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters nicht anwendbar.

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BAG, Urteil vom 12.09.2013 - 6 AZR 907/11 (Kein Ausschluss von Forderungen von "Nachzüglern" bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans

"Nachzügler" sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nach dem Regelungsprogramm der §§ 254 ff. InsO nicht ausgeschlossen.

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BAG, Urteil vom 21.02.2013 - 6 ZR 406/11 (Voraussetzung einer Masseverbindlichkeit - Überstundenvergütung)

Um eine Masseverbindlichkeit handelt es sich, bei Verbindlichkeiten aus einem gegenseitigen Vertrag, die für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden müssen. Hinzukommen muss in diesem Fall, dass die Arbeitsleistung Insolvenzasse zufließt.

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BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R (Insolvenzgeld - Begriff des Insolvenzereignisses)

Folgt auf ein Insolvenzereignis, in dessen Folge Insolvenzgeld gezahlt wurde, ein weiteres Insolvenzereignis, ohne dass der Arbeitgeber in der Zwischenzeit seine Zahlungsfähigkeit wiedererlangt hätte, so steht einem betroffenen Arbeitnehmer kein weiterer Anspruch auf Insolvenzgeld zu.

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BAG, Urteil vom 18.10.2012 - 6 AZR 289/11 (Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz - Einsatz von Leiharbeitnehmern)

Der in einem Interessenausgleich mit Namensliste zugelassene Einsatz von Leiharbeitnehmern widerlegt nicht zwingend die Vermutung des § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Wenn Leiharbeitnehmer lediglich eingesetzt werden, um Auftragsspitzen abzufangen, liegt keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG vor.

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SG München, Urteil vom 19.06.2012 -S 35 AL 1123/09 (Insolvenzgeld - Begrenzung nur für nicht erfüllte Ansprüche)

Jeder nicht erfüllte Anspruch auf Arbeitsentgelt stellt grundsätzlich eine insolvenzgeldfähige Forderung dar.

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BAG 10.04.2008 - 6 AZR 368i07 - (Haftung der Insolvenzmasse bei Freigabe von Betriebsmitteln durch den Insolvenzverwalter)

Der Insolvenzverwalter war auch vor der zum 1. Juli 2007 in Kraft getretenen änderung des § 35 InsO berechtigt, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel aus dem Beschlag der Masse freizugeben.

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BAG 21.02.2008 - 6 AZR 273/07 - (Voraussetzungen für Insolvenzanfechtung)

Ermöglicht erst die Freigabe der zugunsten des Zahlungsempfängers an einem Bankguthaben des Schuldners bestellten Sicherheit dessen Verfügung über das Guthaben, so stellt die alsbaldige Zahlung des Schuldners nach der Freigabe ein Bargeschäft iSv. § 142 InsO dar.

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BAG, Urt. v. 21.11.2006 - 9 AZR 97/06, Pressemitteilung Nr. 71/06

Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers noch offene Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers sind Masseverbindlichkeiten.

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