EuGH, Urt. v. 11.09.2018 – Rs. C-68/17 (Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat – Loyalitätsanforderungen gerichtlich überprüfbar)

Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen.

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LAG Niedersachsen, Urt. v. 01.08.2018 – 17 Sa 1302/17 (Nichtberücksichtigung der Bewerbung eines Altersrentners – Benachteiligung)

Der 71 Jahre alte Kläger bewarb sich erfolglos bei der beklagten Gemeinde auf eine Teilzeitstelle in der Jugendberufshilfe. Auf das Arbeitsverhältnis habe der TVöD Anwendung finden sollen.

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EuGH, Urt. v. 17.04.2018 – Rs. C-414/16 (Kirchenmitgliedschaft als rechtmäßiges Einstellungskriterium)

Das Vorbringen einer Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen (oder einer Weltanschauung) beruht, die Ablehnung einer Bewerbung auf eine bei ihr zu besetzende Stelle sei gerechtfertigt, weil die Religion (oder Weltanschauung) nach der Art der betreffenden Tätigkeiten oder den vorgesehenen Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos dieser Organisation eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung ist, muss Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können. Nur so kann sichergestellt werden, dass die in Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG genannten Kriterien im konkreten Fall erfüllt sind.

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BAG, Urt. v. 20.02.2018 – 3 AZR 43/17 (Zulässigkeit von Altersabstandsklauseln in Vergütungsordnungen)

Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, die Ehegatten von der Hinterbliebenenrente ausschließt, wenn sie mehr als 15 Jahre jünger als der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer sind, stellt zwar eine Benachteiligung wegen des Alters dar, ist jedoch sachlich gerechtfertigt und deshalb zulässig.

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BAG, Urt. v. 25.01.2018 – 6 AZR 791/16 (Inländerdiskriminierung bei der Stufenzuordnung - Freizügigkeitsgebot)

Bei der Einstellung von Beschäftigten mit einer im Gebiet der Europäischen Union erworbenen einschlägigen Berufserfahrung („Wanderarbeitnehmer“) einerseits und der von sog. Inländern ohne auslandsbezogene Berufserfahrung andererseits handelt es sich um eine vergleichbaren Sachverhalte, die hinsichtlich der tariflichen Stufenzuordnung nach Art. 3 Abs. 1 GG gleich behandelt werden müssen.

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BAG, Urt. v. 14.11.2017 – 3 AZR 515/16 (Stichtagsbezogene Unterscheidung bei der Betriebsrente – Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz)

Es liegt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, wenn ein Arbeitgeber stichtagsbezogen Betriebsrentnern Vorteile gewährt und sie damit im Ergebnis besserstellt als Versorgungsanwärter. Die unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, da der Eintritt des Versorgungsfalles als „Zäsur“ einen sachgerechten Anknüpfungspunkt darstellt.

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BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 8 AZR 402/15 (Diskriminierung wegen der Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ - Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

Die Frist für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Entschädigung oder Schadensersatz nach § 15 Abs. 4 S. 2 AGG beginnt mit einer auf den Beschäftigten bezogenen ausdrücklichen oder konkludenten Ablehnung des Arbeitgebers.

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OLG Hamm, Urt. v. 19.06.2017 – 8 U 18/17 (GmbH-Geschäftsführer – Altersdiskriminierende Kündigung)

Die Vereinbarung eines Kündigungsrechts mit Vollendung des 60. Lebensjahres im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers stellt jedenfalls dann keine Diskriminierung gem. §§ 7, 1 AGG dar, wenn er ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens eine betriebliche Altersversorgung erhält.

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BAG, Urt. v. 18.05.2017 – 8 AZR 74/16 (Beginn der Ausschlussfrist nach dem AGG bei längerfristigen Belästigungen)

Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diskriminierung aus § 15 Abs. 4 AGG ist mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar.

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BAG, Urt. v. 27.04.2017 – 6 AZR 119/16 (Altersdiskriminierung durch Altersstaffelung – Keine „Anpassung nach unten“)

Beruht die altersdiskriminierende Wirkung einer Regelung ausschließlich auf einer Altersstaffelung, kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nur dadurch gewahrt werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie den Angehörigen der privilegierten Gruppe.

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BAG, Urt. v. 26.01.2017 – 8 AZR 736/15 (Vermutung einer Benachteiligung – Anforderungen an die Kausalität)

Für die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gem. § 22 AGG müssen Indizien vorliegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund ursächlich für die Benachteiligung war. Die bloße Möglichkeit einer Ursächlichkeit reicht insoweit nicht aus.

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BAG, Urt. v. 15.12.2016 – 8 AZR 454/15 (Stellenanzeige für Berufsanfänger als Benachteiligung wegen des Alters)

Eine Stellenanzeige, die sich an Personen richtet, die „frisch gebacken“ aus einer Ausbildung kommen, ist Altersdiskriminierend.

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EuGH, Urt. v. 24.11.2016 – C-443/15 (Spätehenklausel mit Altersgrenze „60“ – Keine Diskriminierung wegen des Alters)

Die Richtlinie 200/78/EG steht der Wirksamkeit einer Spätehenklausel auf das Alter von 60 Jahren nicht entgegen. Der EuGH wertet die Hinterbliebenenversorgung als eine Form der Altersversorgung. Damit lassen sich auch im Bereich der Hinterbliebenenversorgung geregelte Altersgrenzen, die eine unmittelbare Diskriminierung darstellen, nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 299/78/EG rechtfertigen.

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BAG, Urt. v. 11.08.2016 – 8 AZR 4/15 (Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Benachteiligung wegen des Alters)

Der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB bei einem Entschädigungsverlangen nach § 15 Abs. 2 AGG unterliegt hohen Anforderungen.

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EuGH, Urt. v. 28.7.2016 – Rs. C-423/15 – Kratzer./. R+V Versicherung (BAG – 8 AZR 848/13 A) (Kein Diskriminierungsschutz für Scheinbewerber)

Der Begriff des ,,Zugangs zur Beschäftigung oder zu abhängiger Erwerbstätigkeit“ i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. a) der RL 2000/78/EG und des Art. 14 Abs. 1 der RL 2006/54/EG erfasse keine Stellenbewerbung, die nur auf das Erlangen des formalen Status als Bewerber gerichtet ist und zwar mit dem alleinigen Ziel, eine Entschädigung geltend machen zu können.

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LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.11.2015 – 6 Sa 68/14 (ArbG Heilbronn – 8 Ca 243/13) (Stellenanzeige)

Die Bezeichnungen ,,Junior Consultant“ und ,,Berufseinsteiger“ im Profil einer Stellenanzeige seien keine Indizien für eine Benachteiligung wegen des Alters. Nach § 11 AGG dürfe ein Arbeitsplatz zwar nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden, die angeführten Begriffe seien jedoch altersneutral.

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EuGH, Urt. v. 18.12.2014 – Rs. C – 354/13 (Fettleibigkeit als Behinderung)

Fettleibigkeit kann unter den Diskriminierungsschutz wegen Behinderung fallen.

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BAG, Urt. v. 21.10.2014 – 9 AZR 956/12 (Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Alter)

Ab welchem Lebensalter und in welchen rechtlichen Grenzen kann ein Arbeitgeber seinen ,,älteren“ Arbeitnehmern Mehrurlaub gewähren, ohne damit jüngere, von der Regelung nicht betroffene Arbeitnehmer zu diskriminieren?

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BAG, Urt. v. 18.9.2014 – 6 AZR 636/13 (Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen nach der Beschäftigungsdauer)

Die Staffelung der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB nach Dauer der Beschäftigung verletze nicht das Verbot der Altersdiskriminierung. § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB ziele darauf, länger beschäftigten und damit betriebstreueren, lediglich typischerweise älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen besseren Kündigungsschutz zu gewähren.

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LAG Köln, Urteil vom 25.06.2014 - 5 Sa 75/14 (Mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts - Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten)

Eine mittelbare Benachteiligung von Frauen wegen des Geschlechts liegt vor, wenn ein Tarifvertrag als Einstellungsvoraussetzung für die Pilotenausbildung eine Mindestgröße der Bewerber von 165 cm verlangt.

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LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.04.2014 - 3 Sa 401/13 (Testing-Verfahren durch fiktive Bewerbung als Indiz für Diskriminierung)

Ein sog. Testing-Verfahren kann grundsätzlich die Vermutung einer diskriminierenden Behandlung mit den Folgen der Beweislastumkehr nach § 22 AGG auslösen.

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BAG, Urteil vom 23.01.2014 - 8 AZR 118/13 (Anspruchsgegner bei Anspruch auf Entschädigung nach § 15 AGG)

Richtiger Anspruchsgegner für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 AGG ist der potentielle Arbeitgeber i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG. Bei Bewerbungen ist dies also derjenige, der die Stelle ausgeschrieben und um Bewerbungen für seinen Betrieb/sein Unternehmen gebeten hat, und nicht etwa ein von diesem eingeschalteter Personalvermittler.

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BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 (Anwendbarkeit des AGG auf die Wartezeitkündigung - HIV-Infektion)

Eine ordentliche Kündigung während der Wartezeit, die einen Arbeitnehmer aus einem in § 1 AGG genannten Grund diskriminiert, ist nach § 134 BGB i.V.m. §§ 1, 3, 7 Abs. 1 AGG unwirksam.
Aus § 2 Abs. 4 AGG folgt, dass Kündigungen während der Wartezeit und in Kleinbetrieben unmittelbar am AGG zu messen sind, dieser Vorschrift kommt hingegen keine Sperrwirkung für Kündigungen zu, für die das KSchG (noch) nicht gilt.

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BAG, Urteil vom 12.12.2013 - 8 AZR 838/12 (Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung)

Bei diskriminierenden Kündigungen ist unbeschadet des § 2 Abs. 4 AGG ein Anspruch auf den Ersatz immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 AGG grundsätzlich möglich.

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ArbG Köln, Urteil vom 28.11.2013 - 15 Ca 3879/13 (Ablehnung einer Bewerberin wegen zu geringer Körpergröße - Diskriminierung wegen des Geschlechts)

Die Ablehnung einer Bewerberin wegen zu geringer Körpergröße kann eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellen. Regelungen zur Mindestgröße von 1,65m von Bewerbern führen zu einer mittelbaren Diskriminierung von Frauen, die im Verhältnis von 10:1 von einer solchen Regelung vom betroffenen Beruf ausgeschlossen werden, was eine "besondere Weise" der Benachteiligung i.S.v. § 3 Abs. 2 AGG darstellt.

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BAG, Urteil vom 17.10.2013 - 8 AZR 742/12 (Kündigung einer Schwangeren in Unkenntnis der Schwangerschaft - Keine Geschlechtsdiskriminierung)

Spricht der Arbeitgeber in Unkenntnis der Schwangerschaft eine Kündigung aus und hält er auch daran fest, nachdem er positive Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt hat, so begründet dies keinen Entschädigungsanspruch wegen Geschlechtsdiskriminierung.
Nicht jedes Beschäftigungsverbot führt zur Entgeltfortzahlung.

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BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 295/12 (Tariflicher Ausschluss ordentlicher Kündigung älterer Arbeitnehmer - Altersdiskriminierung)

Außerhalb einer Sozialauswahl stellt der Ausschluss ordentlicher Kündigungen älterer Arbeitnehmer in Tarifverträgen in der Regel keine unzulässige Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer dar.

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BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 AZR 482/12 ("Sympathie" für ein Land oder seine Regierung ist keine nach § 1 AGG geschützte Weltanschauung)

Die unterbliebene Verlängerung oder Entfristung eines Honorarrahmenvertrags führt nur dann zu einem Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber nach einem gem. § 1 AGG verpönten Merkmal differenziert hat.

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BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber)

Ein abgelehnter Stellenbewerber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft ob, und bejahendenfalls aufgrund welcher Kriterien der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat.

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EuGH, Urteil vom 11.04.2013 - Rs. C-335/11 u. C-337/11 (Krankheit als Behinderung i.S.d. Gleichbehandlungsrichtlinie)

Der Behinderungsbegriff ist dynamisch zu verstehen. Die Behinderung ist ein Zustand, der durch eine ärztlich diagnostizierbare heilbare oder unheilbare Krankheit verursacht wird, wenn die Krankheit eine Einschränkung von langer Dauer mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit anderen Arbeitnehmern, hindern können.

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LAG Köln, Urteil vom 23.01.2013 - 3 Sa 686/12 (Keine Altersdiskriminierung eines Bewerbers bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils)

Erfüllt ein Bewerber (hier: Fachanwalt für Arbeitsrecht) sachlich gerechtfertigte Anforderungsmerkmale - wie etwa "zwei Prädikatsexamina" - nicht, die mit dem diskriminierenden Merkmal in keinem Zusammenhang stehen, ist von deren alleiniger Kausalität für die negative Auswahlentscheidung auszugehen.

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LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.07.2011 – 5 Sa 847/11 (Keine Altersdiskriminierung durch Stellenanzeige "Junior-… gesucht")

In der Bezeichnung "Junior" liegt weder eine unzulässige unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung des Alters.

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BAG, Urt. v. 22.06.2011 – 8 AZR 48/10 (Aufforderung zur Teilnahme an Deutschunterricht kein AGG-Verstoß)

Ein Arbeitgeber, der eine Arbeitnehmerin mit einer anderen Muttersprache als der deutschen beschäftigt, verstößt nicht gegen das AGG, wenn er sie zur Teilnahme an einem Deutschkurs auffordert.

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BAG, Urt. v. 23.02.2011 – 5 AZR 84/10 (Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung)

Erhöht ein Arbeitgeber bei einem Teil seiner Belegschaft das Arbeitsentgelt, so liegt unstrittig eine Ungleichbehandlung vor.

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EuGH Urt. v. 18.11.2010 – Rs. C-356/09 – Kleist (Oberster Gerichtshof Österreich) (Frauen müssen jünger in Pension – Diskriminierung)

Aufgrund der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit war eine Ärztin unkündbar geworden.

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BAG Urt. v. 19.08.2010 – 8 AZR 530/09 (Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung bei Bewerbung)

Eine Stellenanzeige "für eine/n junge/n engagierte/n (…)" kann einer Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gleich kommen und einen Entschädigungsanspruch bei abgelehnten Bewerbern auslösen.

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BAG, Urt. v. 22.07.2010 – AZR 1012/08 (Statistiken kein ausreichendes Indiz für geschlechtsbezogene Benachteiligung)

Aus Statistiken können sich grundsätzlich Indizien für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung ergeben.

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BAG, Urt. v. 15.7.2009 - 5 AZR 486/08 (Entgelterhöhung)

Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht verletzt, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmer von einer freiwilligen Lohnerhöhung ausnimmt, die zuvor nicht während der Unternehmenskrise einer Lohnsenkung zugestimmt haben.

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EuGH, Urt. v. 18.6.2009 - Rs. C-88/08 - Hütter ./. TU Graz (Altersdiskriminierung)

Es liegt eine Altersdiskriminierung vor, wenn Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Berechnung des Dienstalters nicht berücksichtigt werden.

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BAG, Urt. v. 28.5.2009 - 8 AZR 536/08

Der Kläger macht einen Anspruch auf Entschädigung geltend, da er sich als studierter Sozialpädagoge auf eine Stelle in einem Mädcheninternat beworben hat und abgewiesen wurde mit der Begründung, es fielen auch Nachtschichten an und die könne nur eine weibliche Angestellte verrichten.

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BAG, Urt. v. 1.4.2009 - 10 AZR 353/08; BAG, Urt. v. 5.8.2009 - 10 AZR 666/08 (Gleichbehandlung bei Sonderzahlung)

Zwar ist ein Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob und unter welchen Voraussetzungen er zusätzliche Leistungen gewährt.

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BAG, Urt. v. 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 (Altersgruppenbildung mit nur zwei Altersgruppen)

Der Arbeitgeber führte eine Sozialauswahl nur unter den Angestellten durch, die das 40. Lebensjahr vollendet hatten, um eine ausgewogene Personalstruktur herzustellen.

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SAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - (Diskriminierung wegen des Altersentschädigung)

Beschränkt ein öffentlicher Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters iSd. § 10 AGG, wenn er seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, sie sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne dass er im Einzelnen darlegt, welche konkreten Personalstrukturen er schaffen will, sowie aus welchen Gründen und mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll.

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BAG, Urt. v. 14.1.2009 - 3 AZR 20/07 (Eingetragene Lebenspartnerschaft und Hinterbliebenenversorgung)

Mit dem LPartG wurde eine vergleichbare Lage zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft geschaffen.

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BAG 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 - (Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente)

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht.

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BAG, Urt. v. 3.12.2008 - 5 AZR 74/08 (betriebsübergreifende Gleichbehandlung)

Die Beklagte beschäftigt bundesweit in ca. 70 Betrieben 15.000 Arbeitnehmer.

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BAG 03.12.2008 - 5 AZR 74/08 - (überbetriebliche Gleichbehandlung Lohnerhöhung)

"Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet jedenfalls dann unternehmensweit Anwendung, wenn die verteilende Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt ist, sondern sich auf alle oder mehrere Betriebe des Unternehmens bezieht. Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Betrieben ist nur zulässig, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt.

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BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 (Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bei der Entgeltzahlung)

Im zugrundeliegenden Fall erhielt ein Teilzeitbeschäftigter nach dem einschlägigen Tarifvertrag von der für Vollbeschäftigte festgesetzten jährlichen Zuwendung den Teil, der ihrer vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht.

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BAG 30.07.2008 - 10 AZR 497/07 - (Sonderzahlung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz)

Gewährt ein Arbeitgeber eine Sonderzahlung, deren Höhe sich nach der Zahl der Anwesenheitstage berechnet und die im Hinblick auf Rückzahlungsklauseln auch die Betriebstreue für die Zukunft bezweckt, nur solchen Arbeitnehmern, die neue, verschlechternde Arbeitsverträge unterschrieben haben, verstößt dies gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

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BAG 24.04.2008 - 8 AZR 257/07 - (geschlechtsbezogene Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung - Diskriminierung, Darlegung von Hilfstatsachen)

Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen.

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BAG, Urt. v. 14.6.2006 - 5 AZR 584/05, EzA-SD 2006, Nr. 19, 3-4

Ein maßgeblich von der Bundesrepublik Deutschland gefördertes Unternehmen (hier: Großforschungseinrichtung) verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn es unabhängig von einer beiderseitigen Tarifbindung das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich der unterschiedlichen Anknüpfungspunkte für die Geltung von BAT und BAT-0 anwendet.

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BAG, Urt. v. 11.4.2006 - 9 AZR 528/05, NZA 2006,1217

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist insbesondere dann verletzt, wenn der Arbeitgeber gegen eine die sachfremde Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern ausdrücklich verbietende Norm, wie zB § 611a BGB oder § 4 TzBfG, verstößt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber gegen eine die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bezweckende Richtlinie der EG verstößt.

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