BAG, Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 (Klausel für Sonderzahlung "Freiwillig und jederzeit widerruflich" unwirksam)

Erfasst ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt alle zukünftigen Leistungen unabhängig von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund, wird der Arbeitnehmer hierdurch unangemessen benachteiligt im Sine von § 307 I 1, II Nr. 1, Nr.2 BGB.

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BAG, Urt. v. 18.3.2009 - 10 AZR 289/08 (Freiwilligkeitsvorbehalt bei Jahressonderzahlung)

Eine schriftliche Mitteilung, dass die Jahressonderleistung einmalig sei und zukünftige Ansprüche ausschließe, steht einem Freiwilligkeitsvorbehalt gleich.

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BAG, Urt. v. 11.2.2009 - 10 AZR 222/08 (Vertragsänderungsrecht in Bezugnahmeklausel)

Zum Sachverhalt: Der Arbeitsvertrag der Klägerin aus dem Jahre 1995 nahm Bezug auf die Arbeits- und Sozialordnung in der jeweils gültigen Fassung, und die seinerzeit geltende ASO 1995 wurde als Anlage beigefügt.

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BAG, Urt. v. 21.1.2009 - 10 AZR 219/08 (Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung)

Ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld wird durch folgende Klauseln im Arbeitsvertrag verhindert:

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BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - (Anforderungen an Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderleistungen)

Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen.

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BAG, Urt. v. 11.10.2006 - 5 AZR 721/05, NZA 2007, 87

Ein arbeitsvertraglicher Widerrufsvorbehalt, wonach freiwillige Leistungen "jederzeit unbeschränkt" widerrufen werden können, ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. Voraussetzungen und Umfang der vorbehaltenen änderungen müssen konkretisiert werden.

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BAG, Urt. v. 1.3.2006 - 5 AZR 363/05, NZA 2006, 746

Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Zulage unter dem Vorbehalt der Anrechnung gewährt, ohne dass die Anrechnungsgründe näher bestimmt sind, führt dies nicht zur Unwirksamkeit nach § 308 Nr. 4 BGB. Eine solche Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

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