ArbG Mönchengladbach, Urt. v. 20.03.2018 – 1 Ca 2686/17 (Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers bei gleichzeitiger Wiedereinstellungszusage)

Eine betriebsbedingte Kündigung durch den Leiharbeitgeber ist rechtswidrig, wenn er zeitgleich mit der Kündigung eine Wiedereinstellungszusage für drei Monate und einen Tag nach Ende der Kündigungsfrist erteilt.

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BAG, Urt. v. 27.07.2017 – 2 AZR 476/16 (Betriebsbedingte Kündigung – Sozialauswahl hinsichtlich Weiterbeschäftigungsmöglichkeit)

Die Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz ist einem Arbeitgeber nur möglich, wenn der Arbeitnehmer dem Anforderungsprofil der Stelle entspricht. Erfordert dies behördliche Erlaubnisse oder Genehmigungen, reicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für deren Erhalt nicht aus.

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BAG, Urt. v. 27.04.2017 – 2 AZR 67/16 (Berücksichtigung der Rentenberechtigung bei der Sozialauswahl)

Ein regelaltersberechtigter Arbeitnehmer ist bei der Sozialauswahl hinsichtlich des Kriteriums „Lebensalter“ deutlich weniger schutzbedürftig als ein Arbeitnehmer, der noch keine Altersrente beanspruchen kann.

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BAG, Urt. v. 24.9.2015 – 2 AZR 3/14 (LAG Baden-Württemberg – 14 Sa 50/12) (Keine Weiterbeschäftigungspflicht auf einen Arbeitsplatz im Ausland)

Eine wegen Betriebsstillegung ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei grds. selbst dann rechtswirksam, wenn ein Arbeitsplatz eines im Ausland gelegenen Betriebs des Unternehmens frei sei.

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BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 512/13 (LAG Thüringen – 2 Sa 408/11) (Anforderungen an die Prognose bei einer betriebsbedingten Kündigung)

Die Fremdvergabe einer Aufgabe kann zu einer Verringerung des Arbeitskräftebedarfs führen und daher ein dringendes betriebliches Erfordernis i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG darstellen.

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BAG, Urteil vom 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 (Betriebsbedingte Kündigung - Freier Arbeitsplatz im Ausland)

Die aus § 1 Abs. 2 KSchG folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung zu geänderten, möglicherweise auch zu schlechteren Arbeitsmöglichkeiten anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb des Unternehmens.

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BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 (Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Fremdvergabe von Tätigkeiten)

Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist kommt auch in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund innerbetrieblicher Maßnahmen entfallen und ein sinnvoller Ersatz unmöglich geworden ist.

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BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2AZR 271/12 (Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen in einem Verleihunternehmen)

Zum Betrieb eines Verleihunternehmens gehören alle unter einheitlicher Leitung zusammengefassten Arbeitnehmer, die zum Zweck ihrer Überlassung an Dritte beschäftigt werden.

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BAG, Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 (Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist wegen Outsourcing)

Der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb wegen Fremdvergabe von Tätigkeiten kann grundsätzlich auch einen wichtigen Grund für eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung darstellen.

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BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 516/11 (Darlegungslast bei Interessenausgleich mit Namensliste)

Gegen die gesetzliche Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG ist nur der Beweis des Gegenteils zulässig. Der Arbeitnehmer muss daher darlegen und ggf. beweisen, dass eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Dabei muss er seine Kenntnismöglichkeiten ausschöpfen und insbesondere eigene Nachforschungen anstellen. Erforderlich ist ein substantiierter Tatsachenvortrag, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt.

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LAG Köln, Urt. v. 18.02.2011 – 4 Sa 1122/10 (Sozialauswahl – Verhältnis der sozialen Kriterien zueinander)

Im zugrunde liegenden Fall wurde einem 53 jährigen Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten gekündigt.

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BAG, Urt. v. 27.01.2011 – 2 AZR 9/10 (Betriebsbedingte Kündigung trotz ordentlicher Unkündbarkeit)

Einem Arbeitnehmer, der aufgrund des, seinem Arbeitsvertrag zugrunde liegenden Tarifvertrags ordentlich unkündbar ist, kann betriebsbedingt gekündigt werden, wenn der Tarifvertrag eine einschlägig Rückausnahme von der Unkündbarkeit vorsieht.

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LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.11.2010 – 6 Sa 248/10 (Frühzeitige Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung)

Der alleinige Wegfall eines Arbeitsplatzes rechtfertigt nicht eine betriebsbedingte Kündigung.

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BAG, Urt. v. 6.11.2008 - 2 AZR 935/07 (Kündigungsfrist und Entlassungssperre gemäß § 18 Absatz 1 KSchG)

Nach § 18 Absatz 1 KSchG haben anzeigepflichtige Entlassungen eine Sperrfrist von grundsätzlich einem Monat nach Eingang der Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit.

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BAG 06.11.2008 - 2 AZR 701/07 - (AGG und KSchG)

Die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 1- 10 AGG) finden im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung.

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BAG, Urt. v. 18.9.2008 - 2 AZR 560/07 (Wegfall des Arbeitsplatzes der hauptberuflichen Frauenbeauftragten)

Das Problem: Eine niedersächsische Gemeinde (G) beschäftigte seit 1999 eine hauptamtliche Frauenbeauftragte mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Die Nds. Gemeindeordnung sieht vor, dass in Gemeinden bis 20.000 Einwohnern durch Satzung von der Verpflichtung zur hauptberuflichen Beschäftigung einer Frauenbeauftragten abgewichen werden kann.

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BAG 18.09.2008 - 2 AZR 560/07 - (Ersetzung einer AN durch ehrenamtliche Kraft)

Entschließt sich der Stadtrat einer niedersächsischen Gemeinde, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wegfallen zu lassen und die nach der GemO ND vorgeschriebene Funktion der Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft durch eine ehrenamtliche Kraft wahrnehmen zu lassen, ist die danach ausgesprochene Kündigung der Gleichstellungsbeauftragten durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG bedingt. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Austauschkündigung.

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BAG, Urt. v. 10.7.2008 - 2 AZR 1111/06 (änderung des Anforderungsprofils)

Ausgangslage: Der Arbeitgeber hat seinem als Key-Account-Manager angestellten Arbeitnehmer gekündigt, weil er im Rahmen einer Umstrukturierung das Anforderungsprofil der Stelle neu definiert hat.

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BAG 05.06.2008 - 2 AZR 907/06- (Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl)

Eine Austauschbarkeit ist erst ausgeschlossen, wenn die betriebliche Spezialisierung und die aktuellen besonderen Umstände einen solchen Grad erreicht haben, dass ein Einsatz der zu kündigenden Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz des "Spezialisten" auch nach einer angemessenen Einarbeitungsfrist nicht möglich ist.

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BAG 05.06.2008 - 2 AZR 107/07 - (Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz)

Eine ordentliche Beendigungskündigung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz gegebenenfalls auch zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.

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BAG 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 - (Prüfungsmaßstab bei unternehmerischer Organisationsentscheidung)

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das KSchG nicht konzernbezogen. Der Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb eines anderen Unternehmens unterzubringen:

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BAG 03.04.2008 - 2 AZR 879/06 - (Betriebsbedingte Kündigung- Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeitl)

Allein der Umstand, dass der Sozialauswahl die falsche Annahme zugrunde liegt, die Beschäftigungsfiliale sei ein eigenständiger Betrieb, reicht nicht aus, eine grob fehlerhafte Sozialauswahl iSd. § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG anzunehmen.

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SAG 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06 - (Ersetzung von Arbeitnehmern durch freie Mitarbeiter)

Betriebsbedingte Kündigung aufgrund der Entscheidung eines Plakatwerbeunternehmens, Plakatierungsarbeiten zukünftig durch Subunternehmer durchführen zu lassen.

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BAG 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - (Umfang der Darlegungslast bei Abbau einer Hierarchieebene)

An die Darlegungslast des Arbeitgebers sind gesteigerte Anforderungen zu stellen, wenn die unternehmerische Entscheidung letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene verbunden mit einer Neuverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben hinausläuft (vergleiche BAG vom 17.06.1999,2 AZR 522/98 und BAG vom 27.09.2001,2 AZR 176/00 und BAG vom 10.10.2002, 2 AZR 598/01).

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BAG 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - (Anforderungen an einen Stilllegungsbeschluss)

Die Grundsätze für die soziale Rechtfertigung von Kündigungen wegen Betriebsstilllegung gelten uneingeschränkt auch für gemeinnützige, am Markt teilnehmende Unternehmen.

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BAG 17.01.2008 - 2 AZR 405/06 - (Begriff der groben Fehlerhaftigkeit bei Interessenausgleich mit Namenslisten)

Eine Sozialauswahl ist nicht grob fehlerhaft, wenn der Punkteabstand angesichts der zugrunde liegenden Daten marginal erscheint (hier: 56 Punkte für klagende gekündigte Arbeitnehmerin, 54,75 für die Konkurrentin).

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BAG, Urt. v. 7.12.2006 - 2 AZR 748/05, Pressemitteilung Nr. 77/06

Ein berechtigtes betriebliches Interesse i.S. des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG kann für eine Gemeinde, die gesetzlich zum Brandschutz verpflichtet ist, darin begründet sein, dass durch die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers (hier: Reinigungskraft) dessen jederzeitige Einsatzmöglichkeit in der Freiwilligen Feuerwehr sichergestellt werden soll.

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BAG, Urt. v. 9.11.2006 - 2 AZR 812/05, Pressemitteilung Nr. 68/06

Unterläuft dem Arbeitgeber, der bei mehreren anstehenden Kündigungen ein Punktesystem verwendet, bei der Ermittlung der Punktzahlen ein Fehler mit der Folge, dass ein Arbeitnehmer zu viele Punkte erhält und dadurch nicht gekündigt wird, obwohl er ansonsten zur Kündigung angestanden hätte, so ist zu berücksichtigen, dass bei fehlerfreier Erstellung der Rangfolge nur ein Arbeitnehmer von der Kündigungsliste zu nehmen gewesen wäre.

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BAG, Urt. v. 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, Pressemitteilung Nr. 63/06

An einer Vergleichbarkeit i.S. des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt es zwischen Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz umsetzen oder versetzen kann.

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BAG, Urt. v. 6.7.2006 - 2 AZR 520/05, ZIP 2006, 2329

Ein Arbeitgeber, der bei der Sozialauswahl die Angaben in der Lohnsteuerkarte zugrunde legt, berücksichtigt die sozialen Gesichtspunkte jedenfalls dann nicht "ausreichend", wenn er Anlass hatte - z.B. wegen der Steuerklasse der Arbeitnehmerin und wegen Angaben der Arbeitnehmerin im Vorprozess - an der Richtigkeit des Schlusses von den Angaben in der Lohnsteuerkarte auf die tatsächlichen Verhältnisse zu zweifeln.

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BAG, Urt. v. 18.5.2006 - 2 AZR 412/05, DB 2006,1962

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein überhang an Leiharbeitnehmern, wenn der Einsatz von Leiharbeitnehmern endet, ohne dass der Arbeitnehmer wieder bei anderen Entleihern oder im Betrieb des Verleihers sofort oder auf absehbare Zeit eingesetzt werden kann.

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BAG, Urt. v. 23.3.2006 - 2 AZR 162/05, NZA 2007,30

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das KSchG nicht konzernbezogen. Der Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb eines anderen Unternehmens unterzubringen.

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BAG, Urt. v. 2.3.2006 - 2 AZR 23/05, NZA 2006,1350

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit.

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BAG, Urt. v. 2.2.2006 - 2 AZR 38/05, AP Nr. 142 zu § 1 KSchG 1969 B.bed. Kündigung

Als "frei" sind grundsätzlich solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind. Dem steht es gleich, wenn der Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei wird.

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