LAG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2018 – 7 Sa 792/17 (Vorbeschäftigung bei der sachgrundlosen Befristung)

Für das Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.2018 (Az.: 1 BvL 7(13, 1 BvR 137514) nicht nur auf die letzten drei Jahre vor Vertragsschluss abzustellen.

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BAG, Urt. v. 20.06.2018 – 7 AZR 689/16 (Klagefrist für Bedingungskontrollklage)

Die dreiwöchige Klagefrist ist analog § 6 KSchG auch bei einer Bedingungskontrollklage gewahrt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz ausdrücklich die Unwirksamkeit der auflösenden Bedingung rügt.

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BVerfG, Beschl. v. 06.06.2018 – 1 BvL 7/14 (Sachgrundlose Befristung – Keine zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots)

Das Verbot sachgrundloser Befristung nach einer Vorbeschäftigung ist verfassungsgemäß und schließt auch Vorbeschäftigungen mit ein, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Die abweichende Auslegung des BAG stelle eine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung dar.

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LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 05.06.2018 – 7 Sa 143/18 (Befristung als wissenschaftliche Hilfskraft – Anforderungen an die Tätigkeit)

Technische oder verwaltungsmäßige Tätigkeiten z.B. im Sekretariat rechtfertigen nicht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses einer studentischen Hilfskraft nach dem WissZeitVG.

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BAG, Urt. v. 23.05.2018 – 5 AZR 875/16 (Drittmittelfinanzierung als Sachgrund für Befristung)

Eine Erbschaft, deren Verwendungszweck die Hochschule selbst festlegen darf, stellt keine Finanzierung aus Mitteln Dritter i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 1 WissZeitVG dar.

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BAG, Urt. v. 21.03.2018 – 7 AZR 428/16 (Erweiterung der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag – Vertragliche Inbezugnahme)

Die Möglichkeit zum Abschluss längerer sachgrundloser Befristungen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen gem. § 14 Abs. 2 S.3, 4 TzBfG kommen auch durch eine nur punktuelle vertragliche Inbezugnahme eines solchen Tarifvertrags in Betracht.

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EuGH, Urt.v. 28.02.2018 – Rs. C-46/16 (Hinausschieben der Altersgrenze – Vereinbarkeit mit EU-Recht)

Die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus ist grds. zulässig. Der Arbeitnehmer kann nicht geltend machen, dass es sich dabei um einen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge handelt.

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BAG, Urt. v. 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 (Befristung zur mittelbaren Vertretung – Rechtsmissbrauch)

Die Befristung zur mittelbaren Vertretung eines Arbeitnehmers ist auch ohne schriftliche Dokumentation der Vertretungskette zulässig.

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BAG, Urt. v. 16.01.2018 – 7 AZR 312/16 (Zulässigkeit von Befristungen im Profifußball)

Die Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG) rechtfertigt es in der Regel, Arbeitsverträge mit Fußballspielern in der 1. Fußball-Bundesliga zu befristen.

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BAG, Urt. v. 13.12.2017 – 7 AZR 369/16 (Befristung des Arbeitsvertrags eines Bühnentechnikers wegen Eigenart der Arbeitsleistung)

Die Vereinbarung der Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Bühnentechniker (hier: Maskenbildnerin) mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit ist wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt, wenn im Tarifvertrag eine angemessene Abwägung der grundrechtlichen Interessen vorgenommen worden ist.

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BAG, Urt. v. 30.08.2017 – 7 AZR524/15 (Konkludente Verlängerung einer Befristung nach dem WissZeitG)

Das Einverständnis eines Arbeitnehmers nach § 2 Abs. 2 S. 1 WissZeitG zur Verlängerung eines nach § 2 Abs. 1 WissZeitG befristeten Arbeitsvertrags kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

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BAG, Urt. v. 30.08.2017 – 7 AZR 864/15 (Sachgrundbefristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung bei Serienschauspielern)

Die befristete Beschäftigung eines Schauspielers für eine Fernsehserie ist im Regelfall wegen der Eigenart der Arbeitsleistung i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG wirksam.

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BAG, Urt. v. 30.08.2017 – 7 AZR 204/16 (Öffentlicher Dienst – Auflösende Bedingung bei unbefristeter teilweiser und befristeter voller Erwerbsminderung)

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 2 TV-L kann auch eintreten, wenn dem Arbeitnehmer neben einer unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde.

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LAG Niedersachsen, Urt. v. 20.07.2017 – 6 Sa 1125/16 (Keine zeitliche Begrenzung des Vorbeschäftigungsverbots für sachgrundlose Befristungen)

Entgegen der Rechtsprechung des BAG aus dem Jahr 2011 gilt das Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG zeitlich unbegrenzt. Ein etwaiges Vertrauen des Arbeitgebers auf die Rechtsprechung des BAG ist nicht schutzwürdig.

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BAG, Urt. v. 17.05.2017 – 7 AZR 420/15 (Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen – Anwendung des Ampelsystems)

Eine missbräuchliche Ausnutzung der Sachgrundbefristung durch den Arbeitgeber ist in der Regel indiziert, wenn die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zehn Jahre überschreitet oder mehr als 15 Vertragsverlängerungen vereinbart wurden.

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BAG, Urt. v. 14.05.2017 – 7 AZR 597/17 (Befristung mit Ärzten zu Zwecken der Weiterbildung)

Ein nach dem ÄArbVtrG befristet geschlossener Arbeitsvertrag mit einem Arzt in Weiterbildung bedarf einer dem Weiterbildungsbedarf angepassten strukturierten Planung. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass diese in einem konkreten Weiterbildungsplan schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert wird.

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BAG, Urt. v. 15.02.2017 – 7 AZR 291/15 (Unwirksamkeit einer Befristung wegen unklarer Regelung über Vertragsende)

Aus Gründen der Rechtssicherheit sind strenge Anforderungen an das Vorliegen einer Befristungsabrede zu stellen.

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BAG, Urt. v. 15.02.2017 – 7 AZR 153/15 (Feststellungsklage des Arbeitgebers zur Wirksamkeit einer Befristung)

Eine Feststellungsklage des Arbeitgebers, die die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags oder – im Fall der Zweckbefristung – den Streit über den Eintritt der Zweckerreichung oder dessen Zeitpunkt klären soll, ist unzulässig.

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BAG, Urt. v. 18.01.2017 – 7 AZR 236/15 (Anforderungen an eine Befristung „auf Wunsch“ des Arbeitnehmers)

Die nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt nicht bereits dann auf Wunsch des Arbeitnehmers, wenn dieser nach über zwei Jahren sein Einverständnis mit dem Angebot des Arbeitgebers erklärt, um die angebotenen finanziellen Anreize einer vorzeitigen Vertragsbeendigung in Anspruch nehmen zu können.

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BAG, Urt. v. 14.12.2016 – 7 AZR 49/15 (Sachgrundlose Befristung – Verkürzung der Vertragslaufzeit)

Die einseitige oder einvernehmliche Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags ist ohne Sachgrund nicht zulässig.

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BAG, Urt. v. 14.12.2016 – 7 AZR 797/14 (Anforderungen an die Schriftform bei der Befristungsabrede)

Die Schriftform bei einer Befristungsabrede ist nicht gewahrt, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber noch nicht unterzeichnete Vertragsurkunde unterschrieben zurückgibt, die auch vom Abreitgeber unterzeichnete Urkunde dem Arbeitnehmer aber erst nach Arbeitsantritt zugeht.

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BAG, Urt. v. 14.12.2016 – 7 AZR 688/14 (Anforderungen an die Befristung wegen vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs)

Ein vorübergehender Arbeitskräftebedarf i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG kann auch dann eine Befristung rechtfertigen, wenn der prognostizierte Bedarf noch über das Vertragsende hinaus andauert.

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BAG, Urt. v. 26.10.2016 – 7 AZR 135/15 (Befristung – Institutioneller Rechtsmissbrauch)

Ob eine häufige oder langjährige Befristung nach § 242 BGB rechtsmissbräuchlich ist, wird nach einer Drei-Stufen-Theorie geprüft.

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BAG, Urt. v. 26.10.2016 – 7 AZR 140/15 (Zulässigkeit von Regelungen über sachgrundlose Befristungen)

Durch Tarifvertrag kann eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Dauer von maximal sechs Jahren bei höchstens neunmaliger Verlängerung erlaubt werden.

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BAG, Urt. v. 24.08.2016, 7 AZR 625/15 (Vorherige Heimarbeit steht der sachgrundlosen Befristung nicht entgegen)

Ein früheres Heimarbeitsverhältnis steht der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG nicht entgegen. Ein Heimarbeitsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i.S.v. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG.

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BAG, Urt. v. 23.3.2016 – 7 AZR 828/13 (LAG Baden-Württemberg – 1 Sa 2/13) (Befristung einer erheblichen Arbeitszeiterhöhung)

Die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keines Sachgrundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG. Sie unterliegt jedoch der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB.

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BAG, Urt. v. 24.2.2016 – 7 AZR 712/13 (LAG Sachsen-Anhalt – 6 Sa 62/12) (Vorbeschäftigung als Beamter)

War ein Arbeitnehmer zuvor in einem Beamtenverhältnis tätig, stellt dies kein Arbeitsverhältnis i.S.d. Vorbeschäftigungsverbots gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG dar.

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BAG, Urt. v. 13.10.2015 – 1 AZR 853/13 (LAG Berlin-Brandenburg – 7 Sa 83/13) (Altersgrenze für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betriebsvereinbarung – Auslegung)

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer durch Betriebsvereinbarung geregelten Altersgrenze, die das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats beendet, in dem der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendet.

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BAG, Urt. v. 29.4.2015 – 7 AZR 310/13 (LAG Baden-Württemberg – 14 Sa 53/12) (Zulässigkeit langjähriger Vertretungsbefristungen)

Die häufige Verwendung befristeter Arbeitsverträge über eine längere Zeit sei zulässig, soweit das Vorliegen eines im Gesetz genannten Sachgrundes dies rechtfertige und die Prognose bezüglich der Rückkehr des vertretenen Arbeitnehmers positiv ausfalle.

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BAG, Urt. v. 10.12.2014 – 7 AZR 1002/12 (LAG Nürnberg – 2 Sa 75/12) (Auflösende Bedingung – Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei voller Erwerbsminderung)

Eine in einem Tarifvertrag geregelte auflösende Bedingung, wonach das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller Erwerbsminderung endet, bewirkt keine Benachteiligung wegen Behinderung des Arbeitnehmers.

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BAG, Urteil vom 25.06.2014 - 7 AZR 847/12 (Benachteiligung eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds durch Verweigerung eines Folgevertrags)

Benachteiligt ein Arbeitgeber ein befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied, indem er wegen dessen Betriebsratstätigkeit den Abschluss eines Folgevertrags ablehnt, so hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf Schadensersatz. Dieser ist auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags gerichtet.

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BAG, Urteil vom 28.05.2014 - 7 AZR 456/12 (Befristung bei wissenschaftlichem Personal - Elternzeit)

Nehmen Arbeitnehmer, die nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG befristet beschäftigt werden, Elternzeit in Anspruch, die über das Vertragsende hinausreiche, so verlängert sich das Arbeitsverhältnis entsprechend.

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BAG, Urteil vom 04.12.2013 - 7 AZR 290/12 (Rechtsmissbräuchliche sachgrundlose Befristung - Darlegungs- und Beweislast)

Für die Frage, ob einem Arbeitgeber die Berufung auf eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG wegen rechtsmissbräuchlicher Gestaltung nach § 242 BGB verwehrt ist, gelten die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast.

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LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.11.2013 - 1 Sa 489/13 (Gerichtlicher Vergleich als Sachgrund einer Befristung - Abweichung von der BAG-Rechtsprechung)

Ein Sachgrund für eine Befristung liegt bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs nicht nur dann vor, wenn dieser auf Vorschlag des Gerichts zustande kommt. Es genügt vielmehr, wenn auf übereinstimmenden Vorschlag der Parteien ein gerichtlicher Vergleich i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird.

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LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2013 - 6 Sa 28/13 (Sachgrundlose Befristung - Reichweite des Vorbeschäftigungsverbots)

Das Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG besteht - entgehen der jüngsten Rechtsprechung des BAG - zeitlich uneingeschränkt.

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BAG, Urteil vom 11.09.2013 - 7 AZR 107/12 (Befristeter Arbeitsvertrag mit "Optionskommune" - Keine Rechtfertigung durch "Experimentierklausel")

Wird eine an sich dauerhafte Aufgabe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gem. § 6a SGB II ("Experimentierklausel") zunächst befristet einem kommunalen Träger anstelle der Bundesagentur für Arbeit übertragen, so rechtfertigt dies allein keine Befristung des Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, da die wahrzunehmenden Aufgaben an sich auch nach der gebotenen Prognose nicht wegfallen.

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BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 10 AZR 915/12 (Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsübergang)

Bei einer Versetzung sind sämtliche vergleichbaren Arbeitnehmer eines Betriebs bzw. einer Dienststellt in die Auswahlentscheidung einzubeziehen, wobei die Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nach billigem Ermessen zu erfolgen hat, § 106 GewO,
§ 315 BGB.

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BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 (Sachgrundlose Befristung - Umgehung des Anschlussverbots durch Einschaltung eines Leiharbeitgebers)

Dem Wechsel zu einem Leiharbeitgeber, ausschließlich um eine weitere sachgrundlose Befristung zu eröffnen, stellt eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG dar.

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.04.2013 - 2 Sa 237/12 (Anfechtung eines befristeten Arbeitsvertrags - Kalkulationsirrtum)

Überschreitet der Verlängerungsvertrag gem. § 14 Abs. 2 TzBfG den Zwei-Jahres-Zeitraum um einen Tag, ist grundsätzlich keine Anfechtung des Arbeitsvertrags unter dem Gesichtspunkt des Erklärungs- oder Inhaltsirrtums möglich. Es liegt vielmehr ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum vor.

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EuGH, Urteil vom 11.04.2013 - Rs. C-290/12 - "Della Rocca" (Keine Anwendbarkeit der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge auf Leiharbeitnehmer)

Die Richtlinie 1999/70/EG zur Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und die Rahmenvereinbarung selbst sind auf befristete Arbeitsverhältnisse von Leiharbeitnehmern nicht anwendbar.

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BAG, Urteil vom 13.03.2013 - 7 AZR 225/11 (Missbrauchskontrolle bei der Haushaltsmittel- und Vertretungsbefristung)

Die Überprüfung eines Befristungsgrunds nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) ist nicht auf Fälle der Vertretung beschränkt.

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BAG, Urteil vom 16.01.2013 - 7 AZR 661/11 (Abordnungsvertretung - Anforderungen an die Rückkehrprognose)

Es kann einen Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG darstellen, wenn ein Arbeitnehmer zur Vertretung einer vorübergehend auf eine andere Tätigkeit abgeordneten Stammkraft eingesetzt wird.

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BAG, Urt. v. 06.04.2011 – 7 AZR 716/09 (Sachgrundlose Befristung und "Zuvor-Beschäftigung")

Eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG nicht zulässig, wenn bereits zuvor mit demselben Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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BAG, Urt. v. 09.03.2011 – 7 AZR 657/09 (Sachgrundlose Befristung – Rechtsmissbrauch)

Die Klägerin arbeitete zunächst für die Beklagte A auf der Grundlage eines sachgrundlos befristeten Vertrags.

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BAG, Urt. v. 12.01.2011 – 7 AZR 194/09 (Befristungsgrund – mittelbare Vertretung)

Eine Befristungsabrede ist nur dann durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt, wenn die befristete Beschäftigung wegen eines Arbeitskräftebedarfs erfolgt, der durch die Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht.

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LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2010 – 12 Sa 415/10 (Unterzeichnung des befristeten Arbeitsvertrags nach Arbeitsaufnahme – Faktisches Arbeitsverhältnis)

Im vorliegenden Fall bewarb sich die Klägerin auf eine befristete Stelle bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

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BAG, Urt. v. 12.8.2009 - 7 AZR 270/08 (Sachgrundlose Befristung)

Der Arbeitgeber kann die Befristung auch dann mit § 14 Absatz 2 TzBfG begründen, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund für die Befristung genannt ist.

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BAG, Urt. v. 22.4.2009 - 7 AZR 743/07 (Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen)

Eine auf § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr.7 TzBfG gestützte Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen erfordert nicht, dass die Mittel in einem Haushaltsgesetz ausgebracht sind.

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ArbG Hamburg 20.01.2009 - 21 C~ 235/08 - (Altersgrenze durch Tarifvertrag mit europäischen Recht vereinbar?)

Das Arbeitsgericht Hamburg bittet den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Artikel 234 EG zur Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG um die Beantwortung folgender Fragen:

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BAG, Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 855/07 (Sachgrundbefristung)

Eine Befristung kann wegen nur vorübergehendem Bedarfs an der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein.

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SAG 16.10.2008 - 7 AZR 253/07 (A) - (Altersgrenze für Kabinenpersonal in Tarifvertrag- Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitnehmern)

Der Siebte Senat des BAG hat den EuGH erneut um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit einer deutschen Norm mit Gemeinschaftsrecht ersucht.

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BAG 16.10.2008 - 7 AZR 185/07 - (auflösende Bedingung einer ärztlich festgestellten Fluguntauglichkeit)

Das Arbeitsverhältnis eines Mitglieds des Bordpersonals, das von der fliegerärztlichen Untersuchungsstelle als flugdienstuntauglich eingestuft wurde, endet auch dann gemäß der in § 20 Abs. 1 Buchst. a Manteltarifvertrag Nr. 6 für das Bordpersonal der Condor Flugdienst GmbH vom 20. Oktober 2000 enthaltenen auflösenden Bedingung, wenn die Fluguntauglichkeit auf einem vom Arbeitgeber zu vertretenen Arbeitsunfall beruht.

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BAG, Urt. v. 13.8.2008 - 7 AZR 513/07 (Kein Anspruch auf Vertragsverlängerung)

Diesem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war ebenso wie elf andere Mitarbeiter sachgrundlos befristet nach § 14 Absatz 2 TzBfG eingestellt worden.

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BAG Urt. v. 16.7.2008 - 7 AZR 278/07 (Anschlussverbot des § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG knüpft nicht an Arbeitsplatz sondern an den Vertragsarbeitgeber an)

Das Anschlussverbot knüpft weder an den Beschäftigungsbetrieb noch an den Arbeitsplatz an, sondern ausschließlich an den Vertragsarbeitgeber.

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BAG, Urt. v. 18.6.2008 - 7 AZR 214/07 (Beteiligung des Personalrats)

Eine Befristung nach § 66 Absatz 1, § 72 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 LPVG NW ist unwirksam, wenn im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung die erforderliche Zustimmung des Personalrats nicht vorlag.

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BAG 18.06.2008 - 7 AZR 116/07- (Sachliche Rechtfertigung einer tarifvertraglichen Regelung über Altersbefristung nach nationalem und europäischem Recht - Bezugnahmeklausel - § 19 Nr. 8 RTV Gebäudereinigung)

Eine in einem Tarifvertrag enthaltene Befristung des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt des Erreichens des Regelrentenalters ist sachlich gerechtfertigt iSd. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, wenn der Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt und der Vertragsdauer eine Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben kann oder bei Vertragsschluss bereits die für den Bezug einer Altersrente erforderliche rentenrechtliche Wartezeit erfüllt hat.

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SAG 16.04.2008 -7 AZR 1048/06 - (übersendung eines vom AG unterschriebenen Vertragsformulars mit Befristungsabrede - Schriftformerfordernis)

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen.

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BAG 16.04.2008 -7 AZR 132/07 - (AGB-Kontrolle - Verstoß gegen Transparenzgebot bei doppelter Befristungsabrede: Probezeitbefristung innerhalb eines für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags)

Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Text ohne drucktechnische Hervorhebung eine weitere Befristung des Arbeitsvertrags zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, ist die Probezeitbefristung eine überraschende Klausel, die nach § 305 c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil wird.

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SAG 16.01.2008 - 7 AZR 603/06 - (Abgrenzung von zulässiger Vertragsanpassung und unzulässiger Vertragsabänderung bei Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse)

Einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 TzBfG steht nicht entgegen, dass in einem befristeten Anschlussvertrag eine erhöhte Arbeitszeit vereinbart wird, wenn der Arbeitgeber mit der Veränderung der Arbeitszeit einem Anspruch des Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG Rechnung trägt.

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EuGH 16.10.2007 - C-411/05 (Felix Palacios de la Villa gegen Cortefiel Servicios SA. - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Umfang - Tarifvertrag, der die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Altersrente hat - Diskriminierung aufgrund des Alters - Rechtfertigung)

Die Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf soll, wie sich sowohl aus ihrem Titel und ihren Erwägungsgründen als auch aus ihren Bestimmungen und ihrem Zweck ergibt, einen allgemeinen Rahmen schaffen, der gewährleistet, dass jeder in Beschäftigung und Beruf gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter auch das Alter bietet.

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BAG, Urt. v. 14.2.2007 - 7 AZR 95/06, Pressemitteilung Nr. 11/07

Eine nach § 612a BGB unzulässige Maßregelung liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber es ablehnt, mit einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer bei Abschluss eines befristeten Anschlussvertrags einen vom Arbeitnehmer gewünschten Vorbehalt zu vereinbaren, der es diesem ermöglicht, die Wirksamkeit der in dem vorangegangenen Vertrag vereinbarten Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen.

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BAG, Urt. v. 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BB 2007, 329

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und der Arbeitnehmer zu Lasten dieser Mittel eingestellt und entsprechend beschäftigt wird.

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BAG, Urt. v. 23.8.2006 - 7 AZR 12/06, BB 2007, 383

Eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen.

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BAG, Urt. v. 26.7.2006 - 7 AZR 514/05, NZA 2006,1402

Zur Wahrung der nach § 14 Abs. 4 TzBfG für die Befristung von Arbeitsverträgen erforderlichen Schriftform genügt es, wenn die eine Vertragspartei in einem von ihr unterzeichneten, an die andere Vertragspartei gerichteten Schreiben den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags anbietet und die andere Vertragspartei das Vertragsangebot annimmt, indem sie das Schriftstück ebenfalls unterzeichnet (ebenso zum Schriftformerfordernis für langfristige Mietverträge in § 566 Satz 1 BGB aF: BGH 14. Juli 2004 - XII ZR 68/02 - BGHZ 160, 97; aA RG 19. Juni 1922 - III 657/21 - RGZ 105, 60).

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