BAG, Urt. v. 21.03.2018 – 7 AZR 590/16 (Überhöhte Abfindung für Betriebsratsmitglied nicht unzulässig)

Die Vereinbarung einer – ggf. sogar unangemessen – hohen Abfindung in einem Aufhebungsvertrag mit einem Betriebsratsmitglied stellt auch dann keine unzumutbare Begünstigung gem. § 78 S. 2 BetrVG dar, wenn der Sonderkündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds den Arbeitgeber zur Vereinbarung dieser Abfindung veranlasst hat.

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LG München I, Urt. v. 08.11.2017 – 25 S 17964/16 (Vergleichsmehrwert – Voraussetzung eines Versicherungsfalles)

Die Rechtsschutzversicherung hat den Versicherungsnehmer von den Kosten eines Vergleichsmehrwerts hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Erteilung eines guten Endzeugnisses freizustellen, wenn dieser dem Arbeitgeber insoweit Vertragsverletzungen vorhält.

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BAG, Urt. v. 19.07.2016 – 2 AZR 536/15 (Abfindung nach § 1a KSchG zusätzlich zur Sozialplanabfindung?)

Enthält ein Kündigungsschreiben einen vollständigen Hinweis nach § 1a Abs. 1 S. 2 KSchG, spricht dies regelmäßig für einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 1a Abs. 2 KSchG.

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BAG, Urt. v. 24.9.2015 – 2 AZR 347/14 (LAG Niedersachen – 5 Sa 1099/13) (Keine Kompensation eines Klageverzichts durch Zusage eines guten Arbeitszeugnisses)

Die Vereinbarung eines überdurchschnittlichen Arbeitszeugnisses im Abwicklungvertrag kann die mit dem Verzicht auf Klageerhebung verbundene unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nicht ausgleichen.

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BAG, Urt. v. 12.3.2015 – 6 AZR 82/14 (LAG Hamm – 16 Sa 879/13)

Ein vorformulierter Verzicht auf eine Klage in einem Aufhebungsvertrag, auf den der Unterzeichnende keinen Einfluss hat, unterliegt der AGB-Kontrolle.

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BAG, Urt. v. 25.9.2014 – 2 AZR 788/13 (LAG Sachsen-Anhalt – 4 Sa 41/12) (Formularmäßiger Verzicht auf die Kündigungsschutzklage)

Der formularmäßige Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung könne eine allgemeine Geschäftsbedingung i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB darstellen, sofern die Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert ist und der Inhalt nicht zur Verhandlung steht.

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LAG Niedersachen, Urteil vom 27.03.2014 - 5 Sa 1099/13 (Verzicht auf Kündigungsschutzklage)

Verzichtet der Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung in einer vom Arbeitgeber vorformulierten Abwicklungsvereinbarung auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, so stellt dies bereits dann keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, wenn der Arbeitgeber sich im Gegenzug zur Erteilung eines Zeugnisses mit guter Bewertung verpflichtet, weil der Arbeitnehmer dann eine kompensatorische Gegenleistung für den Klageverzicht erhält.

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BAG, Urteil vom 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 (Ausgleichsklauseln außerhalb von Vergleichen oder Aufhebungsverträgen)

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Ausgleichsquittung, die außerhalb eines Vergleichs oder eines Aufhebungsvertrags vom Arbeitnehmer unterzeichnet wird, ist allenfalls als deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis zu qualifizieren.

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LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.2013- 1 Sa 61/13 (Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unwirksamkeit einer Ausgleichsquittung)

Der in einer vorformulierten, vom Arbeitgeber einseitig gestellten Ausgleichsquittung in Form eines negativen Schuldanerkenntnisses enthaltene Anspruchsverzicht des Arbeitnehmers benachteiligt diesen typischerweise selbst dann unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Arbeitgeber zugleich auch auf etwaige Ansprüche verzichtet.

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BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 8 AZR 453/12 (Berufsfußball - Vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags gegen Ablöse)

Eine Vereinbarung in einem Vergleich, wonach ein Berufsfußballer als Gegenleistung für die vorzeitige Aufhebung seines Vertrags eine Ablösesumme zahlen muss, ist grundsätzlich zulässig.

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BAG, Urt. v. 20.8.2009 - 2 AZR 267/08 (Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG)

§ 1a KSchG regelt, dass wenn der wegen dringender betrieblicher Erfordernisse gekündigte Arbeitnehmer nicht innerhalb der dreiwächigen Frist Kündigungsschutzklage erhebt, Anspruch auf eine Abfindung hat.

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BAG, Urt. v. 19.3.2009 - 8 AZR 722/07 (Erlassvertrag zur Umgehung des § 613 a Absatz 1 Satz 1 BGB)

Ein Erlassvertrag, in dem der Arbeitnehmer auf rückständige Leistungen von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld verzichtet, weil der Arbeitgeber ihm mitgeteilt hat, der Betriebserwerber werde den Betriebsteil sonst nicht übernehmen und ohne den Betriebsübergang wegen Insolvenz der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, ist wegen § 134 BGB unwirksam.

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BSG, Urt. v. 3.3.2009 - B 4 AS 47/08 R (Abfindung und Arbeitslosengeld II)

Bei Zahlung einer Abfindung besteht keine Hilfsbedürftigkeit und damit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Bei der Abfindung handelt es sich um Einkommen und nicht um Vermägen.

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BAG, Urt. v. 30.10.2008 - 6 AZR 738/07 (Tarifvertragliche Abfindung gemäß § 4 des TV-SozAb bei Personalabbau)

Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des BAT-O fallen und im Wege einer "Personalabbaumaßnahme" betriebsbedingt gekündigt werden, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 25 % der letzten Monatsvergütung für jedes Beschäftigungsjahr.

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BAG 30.10.2008 - 6 AZR 738/07 - (Tariflicher Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer)

Nach § 4 Abs. 1 und 2 des Tarifvertrags zur sozialen Absicherung hat ein unter den BAT -0 fallender Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis aus Gründen des Personalabbaus gekündigt wird, einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von einem Viertel der letzten Monatsvergütung für jedes volle Jahr der Beschäftigungszeit.

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BAG, Urt. v. 26.8.2008 - 1 AZR 346/07 (Schriftformerfordernis für Aufhebungsvertrag bei änderung des Inhalts des Aufhebungsvertrags)

Wird dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag übersandt und streicht der Arbeitnehmer eine einzelne oder mehrere Klauseln, so stellt die Streichung der Klausel(n) eine Ablehnung des Angebots des Arbeitgebers auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit einem neuen Antrag des Arbeitnehmers zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu den geänderten Bedingungen dar.

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BAG 10.07.2008 - 2 AZR 209/07 - (Abfindung nach § 1a KSchG)

§ 1 a KSchG steht der Auslegung eines Kündigungsschreibens als eigenständiges, von den Voraussetzungen des § 1 a KSchG unabhängiges Abfindungsangebot nicht entgegen. Die Regelung des § 1a KSchG setzt keinen generell unabdingbaren Mindestanspruch bei Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen fest.

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BAG 08.05.2008 - 6 AZR 517/07 - (Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die Berufungsbegründung)

Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ist dieser Vertrag nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn, sich in der Zeit zwischen der, Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt.

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BAG 19.02.2008 - 1 ABR 86/06 - (Antrag auf Vollstreckungsabwehr aus gerichtlichem Vergleich - Kündbarkeit der in einem gerichtlichen Vergleich getroffenen übereinkunft)

Die Kündigung einer nicht erzwingbaren, auf Dauer angelegten Vereinbarung der Betriebsparteien ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie zur Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens in einem gerichtlichen Vergleich geschlossen wurde.

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BAG 06.09.2007 - 2 AZR 722/06 - (Verzicht auf Kündigungsschutzklage)

Der ohne Gegenleistung erklärte, formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

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BAG, Urt. v. 15.2.2007 - 6 AZR 286/06, Pressemitteilung Nr. 13/07

Wird nach Zugang einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung vor Ablauf der Klagefrist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verzögerung von zwölf Monaten vereinbart, so handelt es sich dabei in der Regel nicht um eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses, sondern um einen Aufhebungsvertrag, wenn nach der Vereinbarung keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll ("Kurzarbeit Null") und zugleich Abwicklungsmodalitäten wie Abfindung, Zeugniserteilung und Rückgabe von Firmeneigentum geregelt werden.

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BAG, Urt. v. 23.11.2006 - 6 AZR 394/06, FA 2007, 30

Ein gerichtlicher Vergleich, in welchem bei einer streitgegenständlichen Kündigung vom 22.9.2003 zum 31.12.2003 eine Beendigung aufgrund dieser Kündigung zum 31.12.2004 vereinbart wird, kann einen Abwicklungsvertrag, eine Aufhebungsvereinbarung oder eine auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Vereinbarung darstellen.

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BAG, Urt. v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06, FA 2007, 22

Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist und nicht nur der Unterbrechung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses dient.

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