Oft sind Abmahnungen unwirksam –
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht klären das für Sie!


Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Arbeitnehmer, sein als vertragswidrig beurteiltes Verhalten einzustellen und sich in Zukunft vertragstreu zu verhalten. Die rechtliche Bedeutung der Abmahnung ergibt sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der im Arbeitsrecht gilt.

Nach diesem Grundsatz kann ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers nicht sofort als Kündigungsgrund benannt werden. Eine Ausnahme gilt nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen. Erst wenn der Arbeitnehmer nach erfolgter Abmahnung sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt, kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden.

Eine Abmahnung ist nicht an eine besondere Form gebunden. Sie kann also auch mündlich erfolgen. Es gibt keine bestimmte Frist für den Ausspruch der Abmahnung. Sie muss aber besondere Inhalte aufweisen. Das relevante Ereignis muss klar und genau bezeichnet werden. Dem Arbeitnehmer muss deutlich werden, dass der Arbeitgeber in dem Verhalten einen Pflichtenverstoß sieht und eine Änderung erwartet. Außerdem müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden für den Fall, dass keine Verhaltensänderung erfolgt. Inzwischen hat sich eine umfangreiche arbeitsrechtliche Rechtsprechung herausgebildet zu der Frage, welche Formulierungen die Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung erfüllen.

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, durch das Arbeitsgericht klären zu lassen, ob eine Abmahnung rechtmäßig ausgesprochen wurde. Diese Abmahnungsklagen kommen häufig vor.

Im Rahmen unserer Tätigkeit stellen wir hierbei immer wieder fest, dass ein großer Teil der Abmahnungen unwirksam ist, weil formale Fehler vorliegen oder der behauptete Pflichtenverstoß durch den Arbeitgeber nicht bewiesen werden kann. Zur sicheren Klärung der Situation sollten Sie deshalb einen Rechtsanwalt konsultieren, am besten einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Hilfe & Beratung bei einer Abmahnung:
Wir helfen schnell und kompetent!

Tel.: 0541 28373 oder 28374
E-Mail: post@berstermann.com